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BGH, 21.12.1988 - IVb ZB 170/87 |
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- BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 186/87
Bemessung des Grenzwerts
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - IVb ZB 170/87
Zur Begründung wird auf den (für die Parteien beigefügten) Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1988 (IVb ZB 186/87 - zur Veröffentlichung bestimmt) Bezug genommen, in dem sich der Senat bereits mit den für die abweichende Auffassung auch vom Kammergericht herangezogenen Gesichtspunkten auseinandergesetzt hat. - BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 18/88
Benachteiligung durch Ausschluß eines Versorgungsanrechts
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - IVb ZB 170/87
Diese Bestimmung stellt nicht darauf ab, ob der Ausgleichsberechtigte durch den in Frage stehenden geringfügigen Ausgleich der Erfüllung irgendeiner - auch der längsten - rentenrechtlichen Wartezeit näher kommt; maßgeblich ist vielmehr, ob er ohne den Ausschluß eine rentenrechtliche Wartezeit konkret erfüllen würde (vgl. den weiteren Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 18/88 - zur Veröffentlichung bestimmt).